PLUSS informiert Sie rund um Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung – auch Zeitarbeit oder Personalleasing genannt - benennt das Prinzip eines Dreiecksverhältnisses, in dem ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zur Erbringung seiner Arbeitsleistung an ein drittes Unternehmen überlassen wird. Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung besteht einerseits ein klar definiertes und rechtlich festgelegtes Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) und dem Zeitarbeitsunternehmen und andererseits ein eindeutig umrissenes Vertragsverhältnis (Arbeitnehmerüberlassung) zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Kundenunternehmen (Entleiher).
Arbeitnehmerüberlassung - Rechtliche Situation
Die rechtlichen Bestimmungen der Arbeitnehmerüberlassung werden in Deutschland durch das sogenannte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt.
Der Arbeitnehmer unterzeichnet einen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma, in dem alle arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen und sonstige gesetzliche Arbeitnehmerrechte und -pflichten geregelt sind.
Die Besonderheit dieses Vertrages liegt einzig darin, dass der Zeitarbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht im Zeitarbeitsunternehmen erbringt, sondern an Kundenunternehmen (Entleiher) überlassen wird.
Die Verantwortung für den Arbeitnehmer, z. B. Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sowie das Weisungsrecht wird per Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Kundenunternehmen an den Kunden übertragen. Jedoch darf nur das Zeitarbeitsunternehmen Verstöße, z. B. pflichtwidriges Verhalten des Zeitarbeitnehmers ahnden.
Arbeitnehmerüberlassung - Informationen für Unternehmen
Die Dienstleistungen von PLUSS im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ermöglichen es Unternehmen die Arbeitskraft für anfallende Aufgaben zu nutzen, ohne arbeitsrechtliche Ansprüche beachten zu müssen.
Sie als Kunde können von dem Instrument Zeitarbeit profitieren, wenn Sie besondere Auftragsspitzen abarbeiten müssen, wenn ihr Stammpersonal aufgrund von Krankheit reduziert ist, wenn Sie Erziehungszeiten ausgleichen müssen, oder wenn Sie Mitarbeiter in der Praxis kennenlernen möchten, um die Kosten der Personalauswahl zu reduzieren.
In enger Absprache mit unseren Disponenten legen Sie die Anforderungsprofile fest, besprechen Konditionen, z. B. erforderliche Kenntnisse, tägliche Einsatzzeiten und voraussichtliche Dauer der Arbeitnehmerüberlassung.
Unsere PLUSS-Disponenten werden dann anhand ihrer Wünsche Zeitarbeitnehmer ansprechen und passgenau auswählen.
Die Kriterien des qualifizierten Vorauswahl werden mit Ihnen als Kunde besprochen und individuell festgelegt. Aufgrund unserer Vorauswahl erhalten Sie die passenden Profile und entscheiden sich, wer den Einsatz im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei Ihnen im Unternehmen übernimmt.




