Teilnahmebedingungen Empfehlungsprozess

Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Mitarbeiter Empfehlungsprogramm „pluss & friends“ der pluss Personalmanagement GmbH (nachfolgend pluss) und allen Tochtergesellschaften. Mit der Teilnahme am Programm erklärt sich der Teilnehmer mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.

 

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter, die mindestens im Zeitpunkt der Empfehlung und zum Zeitpunkt der Einstellung des geworbenen Mitarbeiters in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit pluss oder einer der Tochtergesellschaften stehen.
Ausgenommen sind Mitarbeiter, die in keinem Leiharbeitsverhältnis mit pluss oder den Tochtergesellschaften stehen oder daneben noch andere Tätigkeiten für pluss oder den Tochtergesellschaften ausüben – mit Ausnahme geringfügiger Beschäftigungen als Leiharbeitnehmer.

 

Empfehlungsprozess

Mitarbeiter können potenzielle Kandidaten über zwei Arten empfehlen:

  1. Einreichung über das Formular auf der Unternehmenswebsite.
    Der empfehlende Mitarbeiter muss sicherstellen, dass der empfohlene Kandidat über die Weitergabe seiner Daten informiert ist und dieser der Weitergabe ausdrücklich zustimmt.
  2. Über einen individuellen Empfehlungslink, der im persönlichen Netzwerk geteilt werden kann (z. B. via WhatsApp, Foren, E-Mail).
    Der Link darf ausschließlich für persönliche und nicht für professionelle oder kommerzielle Zwecke verwendet werden.
    Die Nutzung des Links in professionellen oder kommerziellen Kontexten, wie z. B. über Google Affiliate oder andere Affiliate-Marketing-Plattformen, ist strengstens untersagt.

 

Datenschutz

Alle relevanten Informationen zum Datenschutz findest du hier:
https://www.pluss.de/datenschutzerklaerung

 

Prämien und Belohnungen

Für jede erfolgreiche Vermittlung erhältst du eine Prämie von bis zu 3.000 € brutto – alternativ kannst du dich über zusätzlichen Sonderurlaub freuen.
Die Prämien gelten für die Anwerbung einer Pflegefachkraft mit abgeschlossener dreijähriger Ausbildung in Vollzeit (nachfolgend PFK genannt), bei Teilzeitkräften erfolgt die Prämie anteilig. Der geworbene Mitarbeiter muss mindestens die Arbeit angetreten haben.
Weitere Mindestanforderungen und Auszahlungsmodalitäten (Aufteilung der Prämie in mehrere Raten etc.) sind mit der Niederlassung und der jeweiligen Tochtergesellschaft abzustimmen, in der der Mitarbeiter angestellt ist.

 

Ergänzung: Kontaktempfehlungen im Bereich Medizin & Pflege

Diese Regelung ergänzt das bestehende Programm „pluss & friends“ und gilt ausschließlich für Empfehlungen für den Bereich Medizin & Pflege.

  1. Ziel und Zweck

Die Prämie für Kontaktempfehlungen dient der Motivation und Anerkennung von Mitarbeitenden, die PFK aus ihrem persönlichen oder beruflichen Umfeld auf pluss aufmerksam machen.
Jede Empfehlung trägt zur Gewinnung neuer Kollegen für den Bereich Medizin & Pflege bei und stärkt das gemeinsame Netzwerk.

  1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle externen pluss-Leiharbeitnehmer, unabhängig vom eigenen Fachbereich oder Einsatzgebiet.
Auch Kollegen aus anderen Bereichen (z. B. Bildung & Soziales) dürfen PFK empfehlen.
Prämienfähig sind ausschließlich Empfehlungen von PFK mit in Deutschland anerkannter Qualifikation.
Empfehlungen anderer Berufsgruppen (z. B. Pflegehilfskräfte oder pädagogische Fachkräfte) sind nicht prämienberechtigt.

  1. Voraussetzungen für die Prämienauszahlung

Die Prämie in Höhe von 50 € brutto wird gewährt, wenn:

  • eine PFK empfohlen wird und dies
  • zu zur Durchführung eines (digitalen oder persönlichen) Vorstellungsgesprächs geführt hat.

Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, ob später eine Einstellung erfolgt.
Jede empfohlene Person kann nur einmal berücksichtigt werden, gleich von wem die Empfehlung erfolgt.

  1. Umgang mit bereits bekannten Kontakten

Die Prämie richtet sich ausschließlich für erstmalige Empfehlungen einer PFK, die auch nicht im Bewerberpool von pluss hinterlegt ist.

  1. Auszahlung & weitere Bedingungen
  • Der/die Empfehlende muss zum Zeitpunkt der Auszahlung bei pluss beschäftigt sein.
  • Die Auszahlung erfolgt über die Gehaltsabrechnung.
  • Alle Prämienbeträge verstehen sich brutto.
  • Rückwirkende Zahlungen für Empfehlungen, die vor Einführung dieser Regelung (12.01.26) eingegangen sind, sind ausgeschlossen

 

Haftungsausschluss

pluss und alle Tochterunternehmen übernehmen keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Teilnahme am Empfehlungsprogramm entstehen könnten, es sei denn, diese Schäden beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Unternehmens.
Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

Änderungen der Teilnahmebedingungen

pluss und alle Tochtergesellschaften behalten sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen sind für die Mitarbeitenden über die aktualisierten Teilnahmebedingungen einsehbar.

 

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

Mit der Einreichung des Empfehlungsformulars oder der Nutzung des individuellen Empfehlungslinks bestätigt der Mitarbeiter, dass er diese Teilnahmebedingungen gelesen hat und ihnen zustimmt.